• Übertritt in den M-Zug

      • Folgende Tabelle zeigt die Übertrittsmöglichkeiten aus den einzelnen Mittelschulklassen.

        Wie ist der Übertritt in den M - Zug geregelt?

        • Grundsätzlich immer schriftlicher Antrag der Eltern

        • Termin: eine Woche nach dem Zwischenzeugnis

        • entscheidend ist der Durchschnitt der Fächer D/ Ma/ E (siehe Tabelle)

        • bei schlechterem Schnitt Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien

        (Wichtig: schriftlicher Antrag bis frühestens am Tag der Zeugnisausgabe, spätestens 1 Woche nach Jahreszeugnis)