Schuleinschreibungen
Informations-PDF zur Schuleinschreibung finden Sie *hier*
B e k a n n t m a c h u n g der Grund- und Mittelschule Greding
VSO §26 Abs. 4:
1. Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.
2. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.
.